Außergewöhnliche Umstände bei einem verspäteten oder annullierten Flug
Manchmal ist Ihr Flug verspätet oder wird wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert. Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber was genau verstehen Fluggesellschaften unter einem außergewöhnlichen Umstand? Und was sagt die Verordnung 261/2004 dazu? In gewisser Weise ist diese Verordnung die Grundlage für die Beanspruchung einer Entschädigung.
Beispiele von außergewöhnlichen Umständen
In den folgenden Fällen ist die Chance groß, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt:
- Extreme Wetterbedingungen (Sturm, Windböen, Schnee, Nebel, usw.)
- Terror- oder Sabotageakten
- Naturkatastrophen (Überschwemmungen, vulkanische Wolken, Wirbelstürme usw.)
- Sicherheitsrisiken (verbale und non-verbale Gewalt in der Flugzeugskabine)
- Versteckte Herstellungsfehler im Zusammenhang mit dem Flugzeug
- Politische oder zivile Unruhen
- Streiks von Zoll und Verkehrskontrolle
- Medizinische Landungen
Sollte einer der oben genannten Fälle eintreten, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Möglicherweise habe Sie Anspruch auf Versorgungsrecht. Unter Versorgungsrecht versteht man die Bereitstellung einer Übernachtung in einem Hotel oder die Bereitstellung von Essen und Trinken.
Beispiele keine außergewöhnlichen Umstände
In den folgenden Fällen ist die Chance groß das es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt:
- Technische Probleme mit dem Flugzeug (außer versteckte Herstellungsfehler und Sabotage)
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges (der betreffende Sitzplatz ist zweimal verkauft worden)
- Schlechtes Wetter wirkt sich auf den vorherigen Flug aus und führ zu einer Verspätung Ihres Fluges (Folgeverspätung oder Dominoeffekt)
- Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft
Verordnung 261/2004
In dieser Verordnung stehen hauptsächlich die Rechte der Passagiere, die mit einem annullierten oder verspäteten Flug zu tun haben. Auch die Höhe der Entschädigung ist in diese Verordnung festgelegt. Leider sagt die Verordnung wenig aus über außergewöhnliche Umstände. Die Fluggesellschaft muss jedoch in der Lage sein, das Bestehen eines außergewöhnlichen Umstandes nachzuweisen. Schließlich gibt es noch Gerichtsurteile, die sich darauf beziehen.
Kein außergewöhnlicher Umstand? Ist Ihr Flug verspätet? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung oder Finanzielle Entschädigung. Wie hoch ist meine Entschädigung?
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Flug unter außergewöhnlichen Umständen erfolgt oder nicht? Prüfen Sie Ihren Flug schnell und einfach mit unserem Rechner, um raus zu finden ob Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Claim24 hilft Ihnen gerne weiter!